Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Auf welcher rechtlichen Grundlage wurden die Übungszonen nach Kenntnis der Landesregierung eingerichtet?
- Wer ist für die Einrichtung der Übungszonen zuständig?
- Gibt es nach Kenntnis der Landesregierung weitere Luftkampfübungszonen in Deutschland? Wo befinden sich diese, und wie sind diese ausgelastet?
- Hat die Landesregierung Erkenntnisse darüber, weshalb eine Verlegung der o. g. Übungszonen im Raum Kaiserslautern vom Bund abgelehnt wird?
- Unterstützt die Landesregierung den Wunsch des Kreistages, dass ein Vertreter des Bundesministeriums der Verteidigung im Rahmen einer Kreistagstagsitzung über die Thematik informiert?