Ich frage die Landesregierung:
- Wie ist der Bearbeitungsstand des Antrags der Stadt Landau auf die Übernahme der innerörtlichen Geschwindigkeitsüberwachung durch die örtlichen Ordnungsbehörden?
- Wie viele Kommunen in Rheinland-Pfalz haben seit der Änderung der Landesverordnung einen Antrag auf innerörtliche Geschwindigkeitsüberwachung durch die örtlichen Ordnungsbehörden gestellt (aufgeschlüsselt nach Kommunen mit mehr und weniger als 25 000 Einwohner:innen, für Letztere als gemeinsame Aufgabenwahrnehmung)?
- Wie bewertet die Landesregierung die Übernahme der Geschwindigkeitsüberwachung durch die örtlichen Ordnungsbehörden mit Blick auf die Unfallprävention?
- Inwieweit werden allgemein Gefahrenstellen, an denen häufig zu schnell gefahren wird, besonders beobachtet und in die Planungen der Verkehrsüberwachungsmaßnahmen einbezogen (bitte um Erläuterung der Methodik)?