Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Was ist die vertragliche Grundlage für das Einspruchsrecht der Katholischen Kirche bei der Besetzung bestimmter Lehrstühle?
- Wie viele Konkordatslehrstühle gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz?
- Wie hat sich die Anzahl der Konkordatslehrstühle in Rheinland-Pfalz seit Inkrafttreten der Vereinbarung mit der Katholischen Kirche entwickelt?
- Wie genau verläuft das Berufungsverfahren sogenannter Konkordatslehrstühle?
- Welche Rolle spielt die Religionszugehörigkeit der Kandidatinnen bzw. der Kandidaten beim Berufungsverfahren?
- Wie steht die Landesregierung zu den Konkordatslehrstühlen an rheinland-pfälzischen Hochschulen?
- Wird durch die Konkordatslehrstühle das Prinzip der Freiheit von Wissenschaft und Forschung verletzt?