Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- An wie vielen Grundschulen in Rheinland-Pfalz (Stand: 1. Mai 2025) ist die Stelle der Schulleitung derzeit unbesetzt?
- In wie vielen dieser Fälle wird die Schulleitungsaufgabe aktuell durch eine Lehrkraft übernommen?
- Welche Voraussetzungen müssen Lehrkräfte erfüllen, um eine solche kommissarische Leitungsaufgabe an einer Grundschule übernehmen zu dürfen?
- In wie vielen dieser in Frage 1 genannten Fälle wird die Schulleitungsaufgabe durch eine Schulleitung einer anderen Grundschule kommissarisch übernommen?
- In wie vielen Fällen dauert die kommissarische Leitung einer Grundschule durch eine Lehrkraft oder eine andere Schulleitung bereits länger als drei Monate?
- Welche Entlastungen oder zusätzlichen Vergütungen erhalten Lehrkräfte und Schulleitungen, die die Schulleitung an einer Grundschule kommissarisch übernehmen?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die Attraktivität der Schulleitungsstellen zu erhöhen?