Ich frage die Landesregierung:
- Welche konkreten, größeren Sanierungs- bzw. Neubaumaßnahmen sind nach Kenntnisstand der Landesregierung, in den nächsten Jahren geplant bzw. bereits abzusehen, die gemäß „Goldstandard nach BNB“ geplant und umgesetzt werden?
- Welche zusätzlichen planerischen bzw. personellen Kapazitäten werden nach Planung der Landesregierung für die Umsetzung ndes beschlossenen Maßnahmenpakets „Klimaschutz“ in Landesliegenschaften benötigt (aufgeschlüsselt nach den unterschiedlichen Maßnahmenbereichen)?
- Welche Strategie verfolgt die Landesregierung, um auch bei kleineren Bau- und Sanierungsmaßnahmen (Wertgrenze bis 2 Mio. Euro) die Entwicklung hin zu einer nachhaltigen, C02- und klimaneutralen Landesverwaltung sicherzustellen?
- Plant die Landesregierung auch bei Zuwendungsbau (Kommunale Bauten, Schulbau, Städtebau, Dorferneuerung usw.), Zielvorgaben zu formulieren, die sich an Lebenszykluskosten orientieren und Standards gemäß BNB Bewertungssystem entsprechen?
- Welche Förderprogramme bzw. Beratungssysteme und planerische bzw. personelle Kapazitäten existieren auf Landesebene, um Kommunen im Bereich nachhaltiger Bau- und Sanierungsmaßnahmen in kommunalen Liegenschaften zu beraten?