Die Landesregierung wird gebeten zu berichten, welche Vorteile eine Begrenzung der Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der Rebfläche für das Weinland Rheinland-Pfalz hat, ob ggf. eine niedrigere Begrenzung auf 0,1 Prozent notwendig wäre und wie die Landesregierung das selbst gesetzte Ziel der gehobenen Qualitätsweinstrategie umsetzt.
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