Begründung: Das Kita-Gesetz sieht vor, dass die kommunalen Spitzenverbände mit den Kirchen und Religionsgemeinschaften des öffentlichen Rechts und den auf Landesebene zusammengeschlossenen Verbänden der freien Wohlfahrtspflege eine Rahmenvereinbarung über Planung, Betrieb und Finanzierung von Tageseinrichtungen sowie die angemessene Eigenbeteiligung der Träger in eigener Verantwortung abschließen. In der Zwischenzeit wurde eine Übergangsvereinbarung getroffen. Hierzu bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss