Der Ausschluss von 16- und 17-jährigen Jugendlichen vom aktiven Wahlrecht ist mit einer notwendigen willkürfreien sachlichen Begründung nicht zu rechtfertigen. Denn bei dieser Altersgruppe lässt sich weder eine generell mangelnde Einsichts- und Urteilsfähigkeit noch eine generell fehlende Möglichkeit der Teilnahme am Kommunikationsprozess zwischen Wähler*innen und ihren repräsentativen Organen mit der nötigen Gewissheit feststellen. Dem wird die bestehende Wahlaltersgrenze nicht gerecht. Einsichts- und Urteilsfähigkeit sowie Verantwortungsbewusstsein von Jugendlichen gebieten vielmehr die Teilhabe dieser Altersgruppe am demokratischen Prozess. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie viele 16- und 17-jährige Menschen leben in Rheinland-Pfalz, die im Fall einer Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre bei der anstehenden Bundestagswahl wahlberechtigt wären?
- Wie bewertet die Landesregierung den Vorschlag, das Wahlalter bei Parlaments- und Kommunalwahlen auf 16 Jahre abzusenken?
- Welche Maßnahmen plant die Landesregierung, um die politische Partizipation der Jugendlichen in Rheinland-Pfalz zu stärken?