Das Landestariftreuegesetz (LTTG) sorgt dafür, dass die öffentliche Hand ihre Aufträge nur an Unternehmen vergeben darf, die ihren Beschäftigten ein festgesetztes Mindestentgelt bezahlen und sich tariftreu verhalten. Damit soll einer Verzerrung im Wettbewerb um öffentliche Aufträge entgegen gewirkt werden, die durch den Einsatz von Niedriglohnkräften entstehen kann. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung, wie sie den Rückgang der Tariftreue in Rheinland-Pfalz bewertet und welche Maßnahmen ergriffen werden können, damit möglichst viele Betriebe in Rheinland-Pfalz tariftreu bleiben? Inwieweit kann das Landestariftreuegesetz bei der Vergabe von Aufträgen der Tarif-flucht entgegenwirken?
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss