„Herausgabe vertraulicher Dokumente im Fall Mauss durch die CDU“. Im Zuge der Parteispendenaffäre um Werner Mauss hat die CDU vertrauliche Doku-mente an die Presse herausgegeben, ohne entsprechende Schwärzungen von sensiblen Daten vorzunehmen. Daraufhin leitete der Landesbeauftragte für den Datenschutz ein Verfahren gegen die CDU ein, in welchem ihr eine Geldbuße droht. Es wird darum gebeten, den Landesbeauftragten für den Datenschutz für die Sitzung des Innenausschusses am 18. April 2018 einzuladen.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss