Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung :
- Von welcher/n Dienstelle/n werden die Gleichstellungspläne bei der Polizei erstellt?
- In welchem Bereich sind Frauen gemäß den Gleichstellungsplänen der Polizei unterrepräsentiert (bitte aufschlüsseln nach Dienststelle)?
- Welche Maßnahmen sind in den Gleichstellungsplänen der Polizei angegeben, um den Anteil der Frauen an den Beschäftigten in den unterrepräsentierten Bereichen zu erhöhen (bitte aufschlüsseln nach Dienststelle)?
- Welchen Anteil an den Beschäftigten sollen Frauen am Ende des erfassten Zeitraums in den unterrepräsentierten Bereichen gemäß den Gleichstellungsplänen der Polizei haben (bitte aufschlüsseln nach Dienststelle)?
- Mit welchen Maßnahmen soll die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gemäß den Gleichstellungsplänen der Polizei gefördert werden (bitte aufschlüsseln nach Dienststelle)?
- Welcher Fortschritt konnte beim Abbau von Unterrepräsentanz erzielt werden (bitte aufschlüsseln nach Dienststelle)?
- Welche weiteren Angaben enthalten die Gleichstellungspläne der Polizei, sofern sie über den Mindestinhalt in § 15 LGG hinausgehen (bitte aufschlüsseln nach Dienststelle)?