Er ist zugleich ein bedeutender Rückzugsraum für geschützte Tierarten und ein wichtiges Naherholungsgebiet. Naturschutzverbände begrüßen die Entscheidung des Gerichts.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche naturschutzfachlichen Kriterien waren maßgeblich für die Ausweisung des Naubergs als Naturschutzgebiet?
- Welche Rolle spielt das Schutzgebiet im landesweiten Biotopverbund?
- Welche der im Verfahren hervorgehobenen, naturschutzfachlichen Aspekte wurden durch das Urteil aus Sicht der Landesregierung besonders bestätigt?
- Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Entscheidung des Gerichts?