Initiative Anfrage

Gerichtsbestätigung der Unterschutzstellung des Naubergs und naturschutzfachliche Bedeutung des Gebietes

Der Nauberg ist ein unzerschnittener bewaldeter Höhenrücken mit einem artenreichen Buchenwald auf Basalt, über 180-jährigen Buchenbeständen und einer hohen biologischen Vielfalt. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hat bestätigt, dass der Nauberg weiterhin als Naturschutzgebiet ausgewiesen bleibt.

Er ist zugleich ein bedeutender Rückzugsraum für geschützte Tierarten und ein wichtiges Naherholungsgebiet. Naturschutzverbände begrüßen die Entscheidung des Gerichts.
Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Welche naturschutzfachlichen Kriterien waren maßgeblich für die Ausweisung des Naubergs als Naturschutzgebiet?
  2. Welche Rolle spielt das Schutzgebiet im landesweiten Biotopverbund?
  3. Welche der im Verfahren hervorgehobenen, naturschutzfachlichen Aspekte wurden durch das Urteil aus Sicht der Landesregierung besonders bestätigt?
  4. Welche Schlussfolgerungen zieht die Landesregierung aus der Entscheidung des Gerichts?