Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung das Vorhaben der beiden Ortsgemeinden, freiwillig zu fusionieren?
- Welche Vorteile ergeben sich für die Ortsgemeinden aus einer Fusion?
- Welche Unterstützung kann die Landesregierung bei einem Fusionsprozess anbieten (Fusionsprämie, Beratung etc.)?
- Welche fusionsbedingten Kosten könnten für Bürgerinnen und Bürger oder ansässige Unternehmen z. B. durch eine Adressänderung entstehen?
- Wie beurteilt die Landesregierung die Bedenken gegenüber einer Fusion bezüglich fusionsbedingter Kosten?
- Kann die Landesregierung aufgrund der Erfahrungen der bereits Anfang des Jahres fusionierten Ortsgemeinden im Kreis Vulkaneifel diese Bedenken bestätigen?