Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Ist ein Einsatz der Freiwilligendienste (insbesondere FSJ und Bundesfreiwilligendienst) zur Bewältigung von Flutkatastrophenfolgen möglich?
- In welchen Bereichen können Freiwillige eingesetzt werden (bitte exemplarisch einige Möglichkeiten nennen)?
- Welche Voraussetzungen müssten hierfür berücksichtigt werden?