Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Berücksichtigen die rheinland-pfälzischen Hochschulen bei der Terminierung von Kursen, Prüfungen und Examina religiöse Feier- und Ruhetage über das Christentum hinaus (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
- Wie lauten die Regelungen zum Umgang mit Studierenden, die aufgrund von religiösen Feier- oder Ruhetagen Kurse nicht besuchen können (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
- Wie lauten die Regelungen zum Umgang mit Studierenden, die aufgrund von religiösen Feier- oder Ruhetagen nicht an Prüfungen oder Examina teilnehmen können (bitte nach Hochschulen aufschlüsseln)?
- Hat die Landesregierung Kenntnis darüber, ob die Hochschulen bezüglich der in den Fragen 3 und 4 genannten Regelungen im Austausch mit den organisierten Vertretungen religiöser Gemeinschaften stehen?
- Welche Maßnahmen werden seitens der Landesregierung und der Hochschulen unternommen, um die diskriminierungsfreie Behandlung von Studierenden aller Religionen sicherzustellen?
- Inwieweit setzt sich die Landesregierung im Rahmen der KMK für die Gleichbehandlung von Studierenden aller Religionen sowie deren ungestörte Religionsausübung ein?