Initiative Anfrage

Fortschritt der Wärmeplanung in den Städten und Gemeinden in Rheinland-Pfalz

Mit dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes zur kommunalen Wärmeplanung zum 1. Januar 2024 und des rheinland-pfälzischen Ausführungsgesetzes zum 26. April 2025 wurde ein rechtlicher Rahmen für eine flächendeckende Wärmeplanung in Rheinland-Pfalz geschaffen. Die Wärmeplanung ist ein zentrales Instrument zur Erreichung der Klimaschutzziele und zur Entwicklung einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung.

Bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung haben erste Kommunen in Rheinland-Pfalz, gefördert durch Bundesmittel, mit der Erstellung ihrer Wärmepläne begonnen. Das Land unterstützt die Kommunen dabei insbesondere über die Energieagentur Rheinland-Pfalz (EARLP), die Beratung und Begleitung anbietet. Vor diesem Hintergrund zielt die Kleine Anfrage darauf ab, den Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Rheinland-Pfalz, die bisherigen Erfahrungen der Kommunen sowie die Rolle der Energieagentur Rheinland-Pfalz (EARLP) in diesem Prozess zu beleuchten.
Ich frage die Landesregierung:

  1. Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Rheinland-Pfalz?
  2. Welche Kommunen in Rheinland-Pfalz haben bereits eine kommunale Wärmeplanung begonnen oder abgeschlossen?
  3. Welche Kommunen haben bereits Fördermittel des Landes oder Bundes für die Erstellung ihrer Wärmeplanung erhalten (bitte dabei auch den Mehrbelastungsausgleich nach § 6 AGWPG und die Zahlungen nach § 7 Absatz 1 eingehen)?
  4. In welcher Form unterstützen die Landesregierung und die Energieagentur Rheinland-Pfalz (EARLP) die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung der Wärmeplanung und werden diese Angebote fortgeführt?
  5. Wie bewertet die Landesregierung den Fortschritt der Wärmeplanung insgesamt, insbesondere im Hinblick auf die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen?