Bereits vor Inkrafttreten der gesetzlichen Verpflichtung haben erste Kommunen in Rheinland-Pfalz, gefördert durch Bundesmittel, mit der Erstellung ihrer Wärmepläne begonnen. Das Land unterstützt die Kommunen dabei insbesondere über die Energieagentur Rheinland-Pfalz (EARLP), die Beratung und Begleitung anbietet. Vor diesem Hintergrund zielt die Kleine Anfrage darauf ab, den Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Rheinland-Pfalz, die bisherigen Erfahrungen der Kommunen sowie die Rolle der Energieagentur Rheinland-Pfalz (EARLP) in diesem Prozess zu beleuchten.
Ich frage die Landesregierung:
- Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über den Stand der kommunalen Wärmeplanungen in Rheinland-Pfalz?
- Welche Kommunen in Rheinland-Pfalz haben bereits eine kommunale Wärmeplanung begonnen oder abgeschlossen?
- Welche Kommunen haben bereits Fördermittel des Landes oder Bundes für die Erstellung ihrer Wärmeplanung erhalten (bitte dabei auch den Mehrbelastungsausgleich nach § 6 AGWPG und die Zahlungen nach § 7 Absatz 1 eingehen)?
- In welcher Form unterstützen die Landesregierung und die Energieagentur Rheinland-Pfalz (EARLP) die Kommunen bei der Erstellung und Umsetzung der Wärmeplanung und werden diese Angebote fortgeführt?
- Wie bewertet die Landesregierung den Fortschritt der Wärmeplanung insgesamt, insbesondere im Hinblick auf die im Wärmeplanungsgesetz vorgesehenen Fristen?