Vor diesem Hintergrund frage ich:
- Welche Vorhaben wurden bisher im Rahmen des Programms beantragt bzw. bewilligt, durch wen, in welcher Höhe und für welchen Zweck?
- Welche Vorhaben sind bereits in der Umsetzung, durch wen, in welcher Höhe und für welchen Zweck?
- Wie werden Kommunen dabei unterstützt, die sehr kurze Frist bis Ende des Jahres 2023, zu der eine Maßnahmen umgesetzt sein soll, einzuhalten?
- Wie stellt der Landesbetrieb Mobilität sicher, dass die in seiner Zuständigkeit befindlichen Vorhaben bis zum Ende der Frist abgeschlossen sind?
- Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass in Einzelfällen die Frist bis Ende des Jahres 2023, zu der eine Maßnahmen umgesetzt sein soll, zu kurz ist?