Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wer übernimmt in der Regel die Verantwortung für die Einrichtung und dauerhafte Pflege/Nutzung einer Kompensationsfläche?
- Wie werden Kompensationsmaßnahmen (exemplarisch – „best practice“) im Rahmen der Eingriffsregelung von den Genehmigungsbehörden kontrolliert und geprüft (gerne auch anhand eines konkreten Beispiels)?
- Wie können die Genehmigungsbehörden die nachhaltige, fachgerechte Pflege/Nutzung einer Kompensationsfläche auch nach der Etablierungsphase sicherstellen?
- Welche Flächen (in ha) sind nach dem seit dem Jahr 2018 verbindlichen Kompensationskataster Rheinland-Pfalz für die Kompensation von Eingriffen in die Natur ausgewiesen (bitte möglichst nach Landkreisen und Verbandsgemeinden tabellarisch aufzählen)?
- Wie kann eine mehrfache Ausweisung einer Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahme auf denselben Flächen für unterschiedliche Eingriffe (Double-Counting) effektiv verhindert werden?
- Wie können Ausgleichs-/Kompensationsmaßnahmen auch produktionsintegriert (PIK), z. B. in Form von einer Umstellung der Bewirtschaftungsweise eines landwirtschaftlichen Betriebs, umgesetzt werden?
- Welche Handhabe/Sanktionierungsmöglichkeit hat die zuständige Genehmigungsbehörde, um den Eigentümer/Bewirtschafter einer Kompensationsfläche zur Erfüllung einer fachgerechten Pflege/Nutzung zu bewegen?