Initiative Anfrage

Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD) – Gesundheitspolitische Aufgaben

Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD) ist ein Sammelbegriff für eine Reihe von Schädigungen eines Kindes, die durch Alkoholkonsum der Mutter während der Schwangerschaft verursacht werden. Der Alkohol beeinträchtigt das Zellwachstum und wirkt sich beim ungeborenen Kind deshalb auf die Entwicklung des Körpers und des zentralen Nervensystems aus. Zur Diagnostik von FASD haben die Gesellschaft für Neuropädiatrie e.V. (GNP), die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizin e.V. (DGKJ), die Deutsche Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe e.V. (DGGG) und andere medizinische Fachgesellschaften eine S3-Leitlinie herausgegeben.

Schätzungen zufolge sind ca. 1 bis 2 Prozent der Kinder betroffen, aber 94 Prozent der Betroffenen werden nicht erkannt und richtig diagnostiziert. Ohne richtige Diagnose kann den betroffenen Kindern, aber auch Erwachsenen nicht die dringend notwendige Versorgung zukommen, ohne die sie kein eigenständiges Leben führen können. In Rheinland-Pfalz setzt sich das „BINE – Beratungs- und Informationsnetzwerk für FASD“ für die Vermeidung, die Erkennung und die Versorgung von FASD ein.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

  1. Welche Möglichkeiten gibt es, FASD aufgrund der S3-Richtlinie eindeutig zu diagnostizieren?
  2. Wie viele Kinder und Erwachsene werden aufgrund der S3-Richtlinie jährlich in Rheinland-Pfalz mit FASD diagnostiziert?
  3. Inwiefern wird die Diagnose von FASD in den U-Untersuchungen abgefragt?
  4. Inwiefern werden insbesondere Kinder- und Jugendärzt*innen sowie Gynäkolog*innen und Geburtshilfemediziner*innen in Rheinland-Pfalz für die Diagnose und Behandlung von FASD sensibilisiert?
  5. Inwiefern wird im Rahmen der Schwangerenvorsorgeuntersuchungen über die Risiken eines Alkoholkonsums in der Schwangerschaft aufgeklärt?
  6. Inwiefern ist die Landesregierung mit dem „BINE – Beratungs- und Informationsnetzwerk für FASD“ über diese Fragen im Austausch?