Am 21. November 2023 hat das Europäische Parlament mit übergroßer Mehrheit seine Position zu einem europäischen Recht auf Reparatur beschlossen. In Zukunft sollen Verbraucher*innen innerhalb der gesetzlichen Garantiezeit einen europaweiten Anspruch auf eine Reparatur bekommen, teilweise auch darüber hinaus. Einer Studie der Europäischen Kommission zufolge würden 77 % der EU-Bevölkerung eine Reparatur einem Neukauf vorziehen. Auch im Rahmen der Konferenz zur Zukunft Europas haben mehrere Empfehlungen der Bürger*innen ein Recht auf Reparatur gefordert. Die Landesregierung wird um Berichterstattung gebeten
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss