Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 welchen Religionsunterricht?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 den Ethikunterricht?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Schuljahren 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 von der Pflicht zum Besuch des Ethikunterrichts befreit, weil sie in vergleichbarem Umfang an einem anderen von der Schulbehörde als entsprechend anerkannten Unterricht teilnahmen?
- Welcher Unterricht wurde in diesem Zusammenhang von der Schulbehörde als entsprechend anerkannt?
- Wie viele Schülerinnen und Schüler besuchten in den Schuljahren 2017/2018, 2018/2019 und 2019/2020 den Religionsunterricht, obwohl sie einer anderen als der christlichen Religionsgemeinschaft oder keiner Religionsgemeinschaft angehören?
- Wie genau können Eltern oder Kinder ab 14 Jahren die Teilnahme am Religionsunterricht ablehnen?