Der Landtag stellt fest: Zoos ermöglichen durch ihre zoointernen Auffangstationen, beschlagnahmte und anderweitig verwaiste Tiere unterzubringen. Bei diesen Tieren handelt es sich auch um gebietsfremde Tiere, die aufgrund fehlender natürlicher Feinde ausgesetzt ein Problem für unsere heimische Artenvielfalt darstellen können, sogenannte invasive Arten. Zur Prävention und zum Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten hat die EU-Kommission die Verordnung 1143/2014 erlassen. Als invasiv werden aktuell 49 Arten eingestuft, von denen 32 bereits jetzt in Deutschland vorkommen. Danach sind der Import, die Haltung, die Züchtung, der Handel, die Verwendung und die Freisetzung bestimmter Arten verboten. Dazu zählen u. a. Arten wie der Nasenbär, der Chinesische Muntjak und der Waschbär, welche auch in rheinlandpfälzischen Zoos gehalten werden. Bereits jetzt wird die Erweiterung der Liste in EUGremien beraten. Allerdings können nach Artikel 8 Absatz 1 der Verordnung Ausnahmen für Forschung und Ex-situ Haltungen von den Mitgliedstaaten erteilt werden. Mit der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt (Bundestagsdrucksache 18/11942) wurde die EU-Verordnung 1143/2014 in nationales Recht überführt. Damit liegt die Erteilung dieser Ausnahme in der Zuständigkeit der Länder. Bildung, Forschung und Artenschutz sind essenzielle Aufgaben der Zoos. Ihr Bildungsauftrag ist sowohl in der Zoo-Richtlinie der EU als auch im Bundesnaturschutzgesetz verankert. Mit ihren Zooschulen und Events, wie z. B. den Zoo-Jugendspielen, erfüllen Zoos diese essenzielle Aufgabe und bieten Einblicke in den Natur- und Artenschutz. Ebenso spielen die Zoos in der Erforschung verschiedenster Tier- und Pflanzenarten eine bedeutende Rolle. Im Zusammenschluss mit Universitäten und externen Forschungsgruppen tragen sie so zum Erkenntnisgewinn bei. Zoos sind auch wichtige Partner bei der Umsetzung des Artenschutzvollzuges und der internationalen Zusammenarbeit im Naturschutz. Der Landtag begrüßt: – die wertvolle Arbeit der zoologischen Gärten bei der Erhaltung seltener und gefährdeter Tierarten, – die zentrale Rolle von Zoos bei der Umweltbildung, dem Artenschutzvollzug und bei der internationalen Zusammenarbeit im Naturschutz, – dass Zoos weiterhin per EU-VO 1143/2014 gelistete Arten wie den Nasenbär, den Chinesischen Muntjak oder Waschbären zu Bildungszwecken und zur Erforschung von Maßnahmen zur Eindämmung gelisteter Arten halten dürfen und dass durch Zoos die Forschung an diesen Arten verbessert wird, vor allem im Hinblick auf die Etablierung und Eindämmung dieser Arten, – dass sich die Landesregierung in einem Bund-Länder-Gremium an den Diskussionen zur Umsetzung der VO 1143/2014 beteiligt und sich für die Umsetzung eines angepassten Genehmigungssystems nach Artikel 8 der VO einsetzt und damit die artgerechte Haltung von Arten der Unionsliste in anerkannten Zoos ermöglicht. Der Landtag fordert die Landesregierung auf, – den hohen Beitrag der Zoos zum Erhalt der Biodiversität, der Umweltbildung und dem Artenschutz anzuerkennen und die Zoos bei ihrer wissenschaftlichen Arbeit zu unterstützen; – die Ausnahme von der EU-Verordnung 1143/2014 für Zoos definiert nach § 42 BNatschG und Artikel 8 der EU-VO 1143/2014 auf Antrag derselben zu gestatten und darüber hinaus alle Maßnahmen zu ergreifen, um den Zoos die Durchführung von Forschung an und die Ex-situ-Erhaltung von invasiven, gebietsfremden Arten zu gestatten; – die Abgabe von Arten der Unionsliste an Zoos freiwillig und ohne Repressalien zu ermöglichen. Auf diese Weise kann die illegale Aussetzung und Tötung gelisteter Tierarten aufgrund fehlender Annahmestellen verhindert werden.
Initiative
Antrag im Plenum