Auch über Selbstanzeigen (gemäß § 371 Abgabenordnung [AO]) von Steuerbetrügern kann das Land Mehreinnahmen verbuchen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie haben sich die Einnahmen aus der Steuerfahndung und Betriebsprüfung der rheinland-pfälzischen Steuerbehörden in den Jahren 2016 und 2017 entwickelt?
- Wie viele Steuerfahnderinnen und -fahnder sowie Betriebsprüferinnen und -prüfer werden bzw. wurden im Land in den Jahren 2016 und 2017 beschäftigt?
- Wie viele Fälle von Selbstanzeigen gemäß § 371 AO hat es in den Jahren 2016 und 2017 bei den rheinland-pfälzischen Steuerbehörden gegeben?
- Gab es in den Jahren 2016 und 2017 und im ersten Halbjahr 2018 Ankäufe von sogenannten „Steuer-CDs“ bzw. hatte sich das Land Rheinland-Pfalz am Kauf von Steuerdaten in dieser Zeit beteiligt?