Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Einnahmen erzielte das Land aus der Erbschaft- und Schenkungsteuer in den Jahren 2014 bis 2023
- Wie viel der Einnahmen aus Frage 1 wurde bis zur Reform des kommunalen Finanzausgleichs an die Kommunen weiter gegeben?
- Wie hat sich das Verhältnis zwischen den verschiedenen Vermögensarten bei den Vermögensübertragungen in den Jahren 2020 bis 2022 entwickelt (bitte möglichst nach den verschiedenen Vermögensarten aufteilen, z. B. nach land- und forstwirtschaftlichem Vermögen, Grundvermögen, Betriebsvermögen, übriges Vermögen [Bankguthaben, börsennotierte Wertpapiere usw., Anteile an Kapitalgesellschaften])?
- Wie viele Fälle von Erbschaften beziehungsweise Schenkungen wurden in den Jahren 2014 bis 2023 von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern erfasst (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Welcher Anteil der in den Jahren 2014 bis 2023 bearbeiteten Fälle wurden gänzlich von der Steuer befreit und fiel damit unter die Verschonungsregelungen beziehungsweise Freibeträge (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Wie hoch war das vererbte oder verschenkte Vermögen in den Jahren 2014 bis 2022, das von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern erfasst wurde (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?
- Wie viele Anträge auf Stundung der Erbschaft- und Schenkungsteuer nach § 28 ErbStG wurden in den Jahren 2021 bis 2023 gestellt (bitte nach Jahren aufschlüsseln)?