In Anlehnung an die Antwort des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur vom 17. Januar 2013 fragen wir die Landesregierung:
- Wie haben sich die Ausgaben des Landes Rheinland-Pfalz für Staatsleistungen an Kirchen in absoluten Zahlen seit 2012 weiterentwickelt?
- Wie verteilen sich die Leistungen auf die einzelnen Kirchen?
- Welche Haushaltsansätze sind für den Doppelhaushalt 2017/2018 für die Staatsleistungen an Kirchen zu erwarten?
- Wie stellt sich die Höhe der Staatsleistungen an Kirchen in Rheinland-Pfalz, nach Kenntnis der Landesregierung, im Ländervergleich dar?
- Wie hoch sind die rheinland-pfälzischen Pro-Kopf-Beiträge, nach Kenntnis der Landesregierung, im Vergleich zu den anderen Bundesländern der Republik?