Begründung: Im Rahmen eines Rundschreibens vom 28. Februar 2024 an Schulleitungen und Lehrkräfte wird nochmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Beutelsbacher Konsens dem Engagement für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht entgegensteht. Zu den Hintergründen und Beweggründen des Schreibens bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss