Initiative Anfrage

Einsatz von Integrationshelfer*innen an rheinland-pfälzischen Schulen

Integrationshelfer*innen unterstützen körperlich, geistig oder seelisch Behinderte Kinder und Jugendliche in ihrem Alltag. Bei der Integrationshilfe handelt es sich um einen Individualanspruch nach SGB VIII oder SGB XII, der unabhängig vom sonderpädagogischen Förderbedarf gewährt wird. Integrationshelfer*innen unterstützen Schüler*innen dabei, am Unterricht teilnehmen zu können, erteilen jedoch selbst ausdrücklich keinen Unterricht.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

  1. Wie hat sich die Zahl der Integrationshelfer*innen an rheinland-pfälzischen Schulen seit dem Jahr 2016 entwickelt (in Personalzahlen und Stundenzahlen)?
  2. Wie verteilen sich diese Zahlen auf die verschiedenen Schularten (in Personalzahlen und Stundenzahlen)?
  3. Wie verteilen sich diese Zahlen auf die verschiedenen Kreise bzw. kreisfreie Städte (in Personalzahlen und Stundenzahlen)?
  4. Inwiefern wird damit der Bedarf gedeckt?