Das Bundesland Nordrhein-Westfalen führt nun eine grundsätzliche Benachrichtigungspflicht über Einträge in „SKB-Datenbanken" ein. Der Sportausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen hat Ende März 2017 beschlossen, dass alle Fußballfans in NordrheinWestfalen, die in den „SKB-Datenbanken“ der Polizei gespeichert sind, über diesen Umstand von Amts wegen zu informieren sind. Ferner soll die Speicherung in den Dateien grundsätzlich auf maximal fünf Jahre beschränkt werden. Eine Benachrichtigungspflicht gibt es in Rheinland-Pfalz bislang nicht. Ausweislich der Kleinen Anfrage 16/4976 erfolgt eine Datenspeicherung derzeit so lange, wie sie für Zwecke der Datei erforderlich ist. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie stellt sich der Umgang mit den „SKB-Datenbanken“ in Rheinland-Pfalz der zeit dar?
- Gibt es Bestrebungen der Landesregierung, an der aktuellen Praxis etwas zu ändern?
- Welche anderen Bundesländer verfügen über „SKB-Datenbanken“?