Initiative Berichtsantrag im Ausschuss

Effektive Strafverfolgung von Hass und Hetze -Änderungen desNetzwerkdurchsetzungsgesetzes sowie des materiellen Strafrechts und ihre Auswirkungenauf die Strafverfolgung

Das geplante Bundesgesetz zur Bekämpfung des Rechtsextremismus und der Hasskriminalität sieht Änderungen des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) vor. Soziale Netzwerke wie Facebookund Co. sollen (offensichtlich) rechtswidrige Hass-Postings künftig nicht mehr nur löschen, sondernin Fällen, in denen ihnen durch eine Beschwerde rechtswidrige Inhalte bekanntgeworden sind undkonkrete Anhaltspunkte für bestimmte Katalogstraftaten vorliegen, diese Inhalte demBundeskriminalamt (BKA) melden müssen. Zudem sollen einzelne Tatbestände des Strafgesetzbuches (StGB) im Zusammenhang mit Internet-Taten erweitert oder verschärft werden.Das Bundesjustizministerium hält 250.000 Meldungen pro Jahr für realistisch und rechnet mitzunächst rund 150.000 zusätzlichen Ermittlungsverfahren bundesweit. Das BKA werde deshalb mit252 neuen Mitarbeitern ausgestattet. Für die Justiz der Länder sei ein Mehrbedarf von 265 Stellenbei Staatsanwaltschaften und Gerichten geschätzt worden.

Die Landesregierung wird um Berichterstattung zum Gesetzgebungsverfahren und um eine Einschätzung hinsichtlich der Umsetzung gebeten.