Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Für welche Änderungen im Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) hat sich die Landesregierung zur Erreichung der gesetzten Klimaziele eingesetzt?
- Wie bewertet die Landesregierung vor diesem Hintergrund die kürzlich bekanntgewordenen Eckpunkte im Referentenentwurf für das EEG 2023?
- Was bedeutet, nach Einschätzung der Landesregierung, die geplante deutliche Erhöhung der Ausschreibungsmengen für Solarund Windenergieanlagen für Rheinland-Pfalz?
- Wie bewertet die Landesregierung die geplante Überführung der besonderen Solaranlagen von den Innovationsausschreibungen in das Erneuerbaren Energien Gesetz (EEG) im Bezug zu Rheinland-Pfalz?
- Wie bewertet die Landesregierung die im Referentenentwurf für das EEG 2023 geplante Verankerung des Grundsatzes, dass die Nutzung erneuerbarer Energien im „überragenden öffentlichen Interesse“ liegt und der „öffentlichen Sicherheit“ dient?
- Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen auf den Ausbau von Anlagen in Rheinland-Pfalz durch eine mögliche Erweiterung der Förderkulisse für PV-Freiflächenanlagen?
- Welche Hilfestellungen und Unterstützungen bietet das Land für einen naturverträglichen und schnellen Ausbau von Erneuerbaren Energieanlagen an? Andreas