Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Wie viele Altlastenstandorte existieren nach Kenntnisstand der Landesregierung in Rheinland-Pfalz (bitte nach sanierten und unsanierten Standorten aufteilen)?
- Welche Deponien und Altlastenstandorte sind in Rheinland-Pfalz als überwachungsbedürftige Altlasten nach Bundes-Bodenschutzgesetz kategorisiert?
- Welche Deponien der Deponieklassen III und IV nach Deponieverordnung (DepV) werden aktuell noch in Rheinland-Pfalz betrieben?
- Welche Störfälle mit Freisetzung von gefährlichen Stoffen (...) nach Störfallverordnung (...) sind in den letzten fünf Jahren in/auf überwachungsbedürftigen Anlagen bzw. Altlasten aufgetreten?
- Wie stellt die Landesregierung den störungsfreien Betrieb und die Überwachung von Anlagen der Störfallklasse (z. B. Deponieklasse III) in der Regel sicher?
- Welche Altenlastenstandorte werden nach Kenntnisstand der Landesregierung derzeit saniert bzw. sind in der Sanierungsplanung?
- Welche Möglichkeiten haben potenzielle Bauherrinnen und Bauherren, Kommunen und Städte, sich im Rahmen der Bauleitplanung über mögliche Altlastenstandorte bzw. deren mögliche Sanierung zu informieren?