Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Daten werden bei der Nutzung eines Fahrzeugs nach Kenntnis der Landesregierung gespeichert?
- Zu welchen Zwecken werden nach Kenntnis der Landesregierung die aus dem Fahrzeug übermittelten Daten von der jeweiligen Stelle wie z. B. Versicherungen verarbeitet?
- Wie schätzt die Landesregierung die Gefahr von Datenmissbrauch in internetfähigen Fahrzeugen ein?
- Wie wird nach Kenntnis der Landesregierung der Datenschutz bei mit dem automatischen Notrufsystem Emergency Call (eCall) ausgerüsteten Automodellen gewährleistet?
- Wie wird die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorgaben bei Dienstfahrzeugen sichergestellt?
- Wie wird gewährleistet, dass die Hoheit über gespeicherte oder verwendete Daten bei den Fahrzeugnutzer*innen bleiben?
- Inwieweit verwendet die Polizei Daten aus internetfähigen Fahrzeugen (bitte aufschlüsseln nach Delikt und Zweckrichtung)?