Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Wie bewertet die Landesregierung den aktuellen Zustand und das Arteninventar der Biotope hinsichtlich des Biotopschutzes (nach §30 BNatSchG) bzw. des besonderen Artenschutzes (nach §44 BNatSchG) sowie die mögliche weitere ökologische Entwicklung der „Uhlerborner Dünen“ als Teil eines großräumigen Biotopkomplexes (siehe FFH-6014-302, VSG-6014-401) mit den umliegenden Schutzflächen?
- Liegen der Landesregierung Stellungnahmen der nachgeordneten Naturschutzbehörden zum genannten Projekt der Reitanlage vor?
- Wenn ja, wie lautet die Einschätzung der naturschutzfachlichen Gegebenheiten zum genannten Projekt vonseiten der Oberen Naturschutzbehörde?
- Wenn ja, wie lautet die Einschätzung der naturschutzfachlichen Gegebenheiten zum genannten Projekt vonseiten der Unteren Naturschutzbehörde?
- Welche möglichen Belastungen könnten die seltenen Biotoptypen der Halbtrocken- und Steppenrasentypen (besonders geschützte Biotope nach §30 BNatSchG sowie als FFH-Lebensraumtyp) bei einer Umsetzung des Reithofprojekts gefährden, bzw. welche Folgen hätte die mögliche Umsetzung des Projekts auf den besonderen Schutzstatus der Biotope (nach BNatSchG sowie EU FFH-Richtlinie)?
- Wie ist das geplante Projekt aus Sicht des angrenzenden Lennebergwaldes/Forstamts Rheinhessen zu bewerten, bzw. welche erheblichen Störungen für den Wald und das Naherholungsgebiet sind mit der möglichen Umsetzung des Projekts verbunden?
- Welche Auswirkungen sind durch mögliche Ausritte außerhalb der Reitanlage auf die umliegenden Gebiete zu erwarten, bzw. mit welcher Mehrbelastung für die Stadt im Zuge der zusätzlichen Wegeinstandhaltung, Verkehrssicherung und Gefahrenvermeidung (u. a. Konfliktfeld Fußgänger–Pferde, Hunde–Pferde, Auto–Pferde) ist zu rechnen?