Dabei wurden oft auch wertvolle Ackerstandorte und unscheinbare Biotope für verschiedenste Tiere und Pflanzen in Anspruch genommen. Allerdings haben einige Länder, wie z. B. Rheinland-Pfalz, die Vorgaben in der Vergangenheit aufgrund einer nachhaltigen Landesplanung und zahlreicher Instrumente, wie z. B. „Raum + Monitor“ oder „Raum + Aktiv“ einhalten können. Ab dem Jahr 2017 wurde allerdings vom Bund der § 13b im Baugesetzbuch mit dem Ziel Wohnbauverfahren in Außengebieten zu vereinfachen, eingeführt. Auch in Nieder-Hilbersheim wird ein Baugebiet „In den Herzenäckern“ auf Grundlage des § 13b BauGB geplant. In der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim sind in den vergangenen Jahren im Landesvergleich überproportional viele Baugebiete nach § 13b ausgewiesen worden. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Entwicklung der Flächeninanspruchnahme der Siedlungs- und Verkehrsflächen ist in den letzten vier Jahren (nach Umstellung der statistischen Erfassungsmethode) in Rheinland-Pfalz zu beobachten gewesen (bitte tabellarisch und grafisch aufführen)?
- Wie viele Bauleitpläne wurden, nach Kenntnisstand der Landesregierung, in Rheinland-Pfalz auf Grundlage des § 13b BauGB bereits beschlossen bzw. sind in der Bearbeitung?
- Welche Änderungen auf die umwelt- und naturschutzfachliche Prüfung und Planung (nach BNatSchG) sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit ergeben sich hinsichtlich der Ausweisung von Gebieten nach § 13b BauGB?
- Mit welchen klimabedingten Veränderungen (z. B. Starkregenereignisse, Trockenphasen, Niederschläge, Vegetationsentwicklung) ist, nach Kenntnisstand der Landesregierung, in der Region Rheinhessen in den nächsten Jahrzehnten vermutlich zu rechnen?
- Welche Beeinträchtigungen der Schutzgüter (u. a. Artenschutz) könnten, nach Stellungnahme der zuständigen Behörden, durch die geplante Bauleitplanung nach § 13b BauGB in der Region Gau-Algesheim zu beachten sein?
- Wie werden die Schwellen- und Zielwerten für Wohnbebauungen in den einzelnen Regionalplänen hinsichtlich der Effizienz (z. B. Bebauung mit Mehrfamilienhäuser) und Plausibilität (z. B. tatsächlicher Mehrbedarf durch Bevölkerungszuwachs) überprüft?
- Wie beurteilt die Landesregierung das von der neuen Bundesregierung angekündigte Auslaufen des § 13b BauGB bezüglich der umwelt- und naturschutzfachliche Prüfung und Planung (nach BNatSchG) bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit?