Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Kritikpunkte an der Barrierefreiheit von „luca“ sind der Landesregierung bekannt?
- Inwiefern konnten diese ausgeräumt werden?
- Inwiefern wurde vor Erwerb der Anbindung von der Landesregierung die Barrierefreiheit der Anwendung überprüft?
- Welche Voraussetzungen muss eine digitale Anwendung erfüllen, um laut Inklusionsgesetz Rheinland-Pfalz als barrierefrei zu gelten?
- Inwiefern werden diese von „luca“ erfüllt?