Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Inwieweit stellt die Landesregierung sicher, dass die digitalen Bildungsmedien als auch die digitalen Lernplattformen, die im Unterricht und zu Hause Verwendung finden, barrierefrei gestaltet sind?
- Wird beim Webdesign des Schulcampus RLP und der darin integrierten Lern- und Zertifizierungsplattformen, Clouds, OnlineMedien als auch der digitalen Lehrpläne darauf geachtet, a) dass die Inhalte flexibel hinsichtlich Textgröße, Kontrast und Farbe dargestellt werden können? b) dass es Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte gibt, damit Screenreader die Möglichkeit haben, diese zu erfassen? c) dass Untertitel und Alternativen für Audio- und Videodateien vorhanden sind? d) dass die Seitennavigation auch über die Tastatur funktioniert? e) dass alle Inhalte auch in leichter oder zumindest einfacher Sprache abgerufen werden können?
- Werden der Landesbeauftragte für behinderte Menschen und die Selbstvertretung behinderter Menschen bei der Entwicklung digitaler Bildungsmedien beteiligt?
- Welche Fortbildungsangebote für Lehrkräfte gibt es rund um die Themen des barrierefreien Unterrichts und der Inklusion?