Hierzu fragen wir die Landesregierung:
- Wer hat die Planungen zum dreispurigen Ausbau der B 49 zwischen Neuhäusel und Montabaur aus welchem Grund veranlasst?
- Warum wird nun das Zwischenstück über die sensible Montabaur Höhe dreispurig geplant, nachdem die bereits fertiggestellten Umgehungen Neuhäusel und Montabaur nahezu komplett zweispurig ausgebaut wurden?
- Wie ist der Planungsstand hinsichtlich der Grünbrücke am Hillscheider Stock?
- Werden FFH-Flächen oder Trinkwasserschutzgebiete durch die Planung tangiert, falls ja, welche?
- Wie hoch war die Zahl der Verkehrsunfälle in diesem Abschnitt in den Jahren 2019, 2020 und 2021 gewesen (bitte aufschlüsseln nach Schwere der Unfälle, Personenschaden, tödliche Unfälle, Wildunfälle)?
- Welches Verlagerungspotenzial des Verkehrs sieht die Landesregierung ohne den dreispurigen Ausbau im Sinne des Klimaschutzes (z. B. Verbesserung ÖPNV-Angebote, Car-Sharing-Angebote, Verbesserung der Radwegeinfrastruktur)?
- Ist eine Begradigung der bestehenden LKW-Umgehung geplant?