Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Änderungen haben sich mit in Kraft treten der REwS21 ergeben?
- Liegen der Landesregierung Erkenntnisse darüber vor, aus welchen Gründen die REwS angepasst wurde?
- Wer verantwortet die Umsetzung der REwS21 (bitte nach Straßenkategorienaufschlüsseln)?
- Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Ausbau der B 10 (bitte nach Bauabschnitten aufteilen)?
- Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Lückenschluss A 1?
- Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Ausbau der B 49 zwischen Neuhäusel und Montabaur sowie der B 269 zwischen Morbach und Oberhambach?
- Welche Auswirkungen hat aus Sicht der Landesregierung die Neuausgabe der REwS21 auf den Wiederaufbau der B 266 bei Heimersheim?