„Aufschub des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration“. Begründung: Die regierungstragenden Fraktionen im Bund haben sich jüngst auf einen Gesetzentwurf geeinigt, der vorsieht, die Übergangsfrist für das Verbot der betäubungslosen Ferkelkastration um zwei Jahre zu verlängern. Die Landesregierung wird gebeten, über ihre Bewertung der Gesetzesänderung zu berichten sowie darzulegen, welche Handlungsschlüsse und Maßnahmen sie für die nächsten zwei Jahre daraus zieht.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss