Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Aus welchen Gründen gelten im aktuellen Schuljahr die in den Schulordnungen festgesetzten Versetzungsregeln und nicht wie im Schuljahr 2019/2020 eine generalisierte Versetzungsregel analog zur „Versetzung aus besonderen Gründen“ für alle Schüler*innen?
- Wo sieht die Landesregierung die Vorteile für das freiwillige Wiederholen, auch vor dem Hintergrund des umfassenden Aufholprogramms?
- Welche schulorganisatorischen Konsequenzen ziehen die liberalisierten Regeln zum freiwilligen Wiederholen nach sich?
- Wie viele Schüler*innen machten von der Möglichkeit des freiwilligen Wiederholens im Schuljahr 2019/2020 Gebrauch?