Die EU-Richtlinie zum verpflichtenden automatischen Informationsaustausch im Be reich der Besteuerung und über meldepflichtige grenzüberschreitende Steuergestal tungsmodelle wird parallel auf EU-Ebene weiter umgesetzt. Eine nationale Regelung steht dieser nicht entgegen. Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:
- Welche Steuergestaltungsmodelle müssen nach den Eckpunkten der FMK gemeldet werden? Wie genau ist der Begriff der Steuergestaltung definiert?
- Wie soll das konkrete Verfahren der Anzeigepflicht aussehen, wie ist der formale Prozess ausgestaltet? (Wer ist zur Anzeige verpflichtet, an welche Stelle soll diese Anzeige gerichtet sein? Was erfolgt nach einer Anzeige? Wer bearbeitet die eingegangen Anzeigen etc.?)