Mit Blick auf die allgemeine Preissteigerung soll zugleich die Schiedsamtsordnung (SchO) bzgl. der Gebührenhöhe fortgeschrieben werden. Mit dem vorliegenden Änderungsgesetz werden der Videobesuch, die Zusendung von Schreiben per E-Mail und die Billigkeitsentschädigung gesetzlich geregelt. Zugleich erfolgt in der Schiedsamtsordnung eine Erhöhung der Gebührensätze.
Initiative
Gesetzentwurf