Begründung: Mit dem Kabinettsbeschluss der Bundesregierung am 6. März 2024 zur BAföG-Reform wurden die Weichen für das Wintersemester 2024/25 neu gestellt. Die 29. Änderung des Bundesausbildungs-förderungsgesetzes sieht unter anderem die Einführung eines Flexibilitätssemesters und einer Studienstarthilfe vor, welche die finanziellen Eingangshürden einer Hochschulausbildung erleichtern soll. Zudem wird im Zuge der BAföG-Reform die Digitalisierung der Verwaltungsprozesse weiter verbessert. Wir bitten die Landesregierung um Berichterstattung
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss