„100 Jahre Frauenwahlrecht“. Begründung: Am 12. November 1918 wurde in Deutschland das passive und aktive Wahlrecht für Frauen eingeführt. Das Jubiläum des Frauenwahlrechts wird vielerorts zum Anlass genommen, frauenspezifische und frauenpolitische Themen erneut stärker in den Blick zu nehmen. Besonders in Form von Veranstaltungen wird Bilanz gezogen, vor welchen Herausforderungen Frauen heute noch stehen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Landesregierung um Berichterstattung.
Initiative
Berichtsantrag im Ausschuss