Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
- Welche Entwicklung der Flächeninanspruchnahme der Siedlungs- und Verkehrsflä chen ist in den letzten vier Jahren in den einzelnen Landkreisen/kreisfreien Städten zu beobachten gewesen?
- Welche Bauleitpläne wurden in Rheinland-Pfalz auf Grundlage des § 13 b BauGB be reits beschlossen bzw. sind in der Bearbeitung (bitte nach Ortsgemeinde, Beschluss datum, Flächengröße und geplante Wohnungsanzahl sortieren)?
- Wie bewertet die Landesregierung die Bilanz des § 13 b BauGB hinsichtlich des im Vor feld erwarteten Anstiegs der genehmigten Wohngebiete bzw. der Anzahl an geplanten Wohnungen?
- Wie bewertet die Landesregierung die Auswirkungen des § 13 b BauGB hinsichtlich der im Landesentwicklungsplan IV verankerten Ziele 31 „Vorrang der Innenentwicklung vor einer Außenentwicklung“ und 32 „Obergrenzen für ihre weitere Wohnbauflächenentwicklung“?
- Welche Auswirkungen auf die Umwelt- und Naturschutzfachliche Planung (nach BNatSchG) bzw. die Beteiligung der Öffentlichkeit hat der § 13 b BauGB?
- Welche Möglichkeiten bzw. Instrumente zur nachhaltigen Bauleitplanung nach den Zielen und Grundsätzen des Landesentwicklungsplans IV stehen den Städten und Kommunen zur Verfügung, bzw. welche Städten und Kommunen setzen diese bereits ein?