Die EU-Richtlinie 2024/3019 (KARL) setzt europaweit neue Maßstäbe für die Behandlung von kommunalem Abwasser und fordert eine 4. Reinigungsstufe zur Minderung von Spurenstoffen. Rheinland-Pfalz hat seit 2019 geeignete Standorte ermittelt und die betroffenen Kommunen im März 2025 informiert. Parallel unterstützt das Land Beratung und Forschung: Die Beratungsstelle Abwasser Rheinland-Pfalz begleitet seit Dezember 2024 Kommunen, während „SpurO“ auf der Kläranlage Landstuhl unter Mitwirkung der RPTU Kaiserslautern-Landau praxisnahe Erkenntnisse für Planung, Genehmigung und Betrieb liefert.
Was fordert die EU-Richtlinie 2024/3019 (KARL)?
KARL ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. Sie verlangt eine 4. Reinigungsstufe zur Entfernung von Mikroschadstoffen: Anlagen ab 150.000 Einwohnerwerten werden pauschal erfasst, zwischen 10.000 und 150.000 Einwohnerwerten greift ein risikobasierter Ansatz. Mindestens 80 Prozent der Kosten für Ausbau und Betrieb sollen Hersteller einschlägiger Produkte tragen. Die nationale Umsetzung präzisiert Details. Für ausgewählte Standorte gilt eine erste Frist bis 31. Dezember 2033; bis 31. Dezember 2045 müssen alle relevanten Anlagen ausgestattet sein.
Welche Kläranlagen in Rheinland-Pfalz sind betroffen?
2019 wurden auf Basis des Bundes-Orientierungsrahmens 69 Kläranlagen benannt, die für eine vierte Stufe in Frage kommen. Aktuell umfasst die Ableitung 65 Anlagen; sie kann sich mit der nationalen Umsetzung von KARL noch ändern. Das zuständige Ministerium informierte im März 2025 die Kommunen, damit Planungen starten. Fünf Standorte – Schwegenheim, Edenkoben, Jockgrim, Landstuhl und Untere Ahr – sind in Genehmigung oder Planung. Diese Schritte dienen der Priorisierung, um den Ausbau geordnet und fristgerecht voranzubringen.
Wie weit sind Mainz und die fünf weiteren Standorte?
Die Kläranlage Mainz hat den Bau einer vierten Reinigungsstufe begonnen und dafür 10.500.000 EUR Landesförderung erhalten. An den weiteren fünf Standorten laufen Genehmigungsverfahren oder Planungen; Förderbescheide wurden dort noch nicht übergeben. Diese sechs Betreiber gelten als First Mover, weil sie noch vor der nationalen Detailumsetzung starten. Ziel ist, die erste KARL-Frist bis Ende 2033 an ausgewählten Standorten sicher zu erfüllen und Erfahrungen für den landesweiten Rollout zu sammeln.
Welche Unterstützung und welcher Kostenrahmen gelten bis 2045?
Seit Dezember 2024 berät die Beratungsstelle Abwasser Rheinland-Pfalz Kommunen zu Planung, Genehmigung und Betrieb der vierten Stufe; das Land förderte zudem 14 Machbarkeitsstudien. „Welche Schritte hat das Land Rheinland-Pfalz bereits zur Einführung der 4. Reinigungsstufe unternommen?“, fragte Dr. Lea Heidbreder als Sprecherin für Umwelt. Für die 65 abgeleiteten Anlagen schätzt die Landesregierung rund 600 Millionen EUR Investitionen, mit mindestens 80 Prozent Herstellerbeteiligung – das entlastet Kommunen und stärkt das Verursacherprinzip.