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Rechtskreiswechsel für ukrainische Geflüchtete: Mehr Bürokratie, weniger Integration

Das Bundeskabinett hat einen Gesetzentwurf beschlossen, der den Wechsel eines großen Teils ukrainischer Geflüchteter in das Asylbewerberleistungsgesetz vorsieht. Die Entscheidung verkompliziert Verfahren und belastet die kommunale Ebene. Pia Schellhammer, Vorsitzende der Grünen Landtagsfraktion, kritisiert: „Mit dieser Entscheidung wälzt die Bundesregierung die Kosten der Aufnahme ukrainischer Geflüchteter auf Länder und Kommunen ab.“ Statt Entlastung drohen höhere Fallzahlen, längere Wartezeiten und Unsicherheit.

Was der Gesetzentwurf bewirkt

Kern des Vorhabens ist der Wechsel ins Asylsystem für ukrainische Geflüchtete. Künftig gelten für sie die Regeln des Asylbewerberleistungsgesetzes, verbunden mit mehr Papier, komplexeren Verfahren und zusätzlicher Arbeit für die Ausländerbehörden. Anstatt Verfahren zu beschleunigen, wächst so die Bürokratie. 

Folgen für Länder und Kommunen

Ausländerbehörden arbeiten vielerorts am Limit. Höhere Fallzahlen und kompliziertere Abläufe verschärfen die Lage, Entlastung bleibt aus. „Anstatt Kommunen zu entlasten und die Integration von Menschen aus der Ukraine zu fördern, machen Union und SPD das komplette Gegenteil: mehr Kosten für Kommunen und noch mehr Hürden für Ukrainerinnen und Ukrainer“, so Pia Schellhammer. “Besonders kritisch ist die unklare Kostenkompensation. Das Konnexitätsprinzip, wer bestellt, bezahlt, muss gelten. CDU-Chef Gordon Schnieder verweist im Land regelmäßig darauf und sollte es in Berlin ebenso einfordern.”

Integration ausgebremst: Zugang zum Arbeitsmarkt

Beschäftigung ist der Schlüssel zur Integration. Viele Geflüchtete arbeiten bereits, zahlen Steuern und stärken das Gemeinwesen. Der Wechsel weg vom Jobcenter und hin zu langen Wartezeiten in Ausländerbehörden gefährdet diesen Weg. „Das ist empathielos gegenüber den Menschen, die seit Beginn des russischen Angriffskriegs auf unsere Solidarität angewiesen sind“, sagt Schellhammer.
 

FAQ

Weil er Verfahren verkompliziert, Kommunen belastet und den Arbeitsmarktzugang ausbremst, statt Integration zu fördern.

Wer Maßnahmen beschließt, muss die Folgekosten für Länder und Kommunen tragen. Diese Kompensation fehlt.

Mehr Fälle, längere Bearbeitungen und zusätzliche Bürokratie, auf Kosten der Handlungsfähigkeit vor Ort.

Beschäftigung wird erschwert, Wartezeiten und Unsicherheit bremsen den Einstieg in Arbeit.