Das gesellschaftliche Klima im Land ist rauer geworden; Anfeindungen, Bedrohungen und Gewalt zeigen sich auf der Straße, im Netz und im Alltag. In dieser Lage richtet das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt den Blick auf die Verwaltung. Denn dort, wo Menschen staatlichen Entscheidungen begegnen, braucht es Vertrauen. „Gerade in solchen Zeiten muss der Staat Halt geben und mit gutem Beispiel vorangehen“, sagt Pia Schellhammer, Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN Landtagsfraktion Rheinland-Pfalz. Der Anspruch: Landesbehörden sollen jederzeit fair, neutral und diskriminierungsfrei arbeiten.
Das LGCDV – Rechte, Schutz und Prävention
Das LGCDV ist die Antwort auf diese Erwartung. Es schafft eine Grundlage für Menschen, die Diskriminierung durch Behörden erleben, und definiert klare Rechte – von der Anerkennung erlittenen Unrechts bis zu Ansprüchen auf Schadensersatz. Wichtig ist die doppelte Perspektive: Schutz und Prävention. Die Landesantidiskriminierungsstelle wird dauerhaft abgesichert, Beratung gestärkt, Sensibilisierung ausgebaut. So setzt das Gesetz nicht nur an, wenn etwas schiefgeht; es baut Strukturen, die Diskriminierung vorbeugen und Vertrauen in staatliches Handeln festigen.
„Genau dafür schaffen wir jetzt eine verlässliche Grundlage“, sagt Pia Schellhammer. Ihr Hinweis zielt auf die Lücke, die viele Betroffene bisher spürten: Wer im Kontakt mit Hochschule, Schule oder Polizei Diskriminierung erlebte, fand oft kein passendes Instrument, um sich zu wehren. Das LGCDV adressiert genau diesen Bereich der unmittelbaren Landesverwaltung. Es schafft Orientierung, macht Verfahren nachvollziehbar und stärkt damit auch diejenigen, die Entscheidungen treffen müssen: Lehrkräfte, Sachbearbeitungen, Polizistinnen und Polizisten. Klare Regeln entlasten, weil sie Sicherheit geben.
Die Regelungslücke zwischen AGG und LGCDV
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist Bundesrecht und schützt vor Diskriminierung, vor allem in klassischen Lebens- und Arbeitsbereichen. Zwischen AGG und Verwaltungspraxis entstand jedoch eine Regelungslücke: Wer im Kontakt mit staatlichen Stellen Benachteiligung erlebte, fand oft kein passendes Instrument. Genau hier setzt das Landesgesetz für Chancengleichheit, Demokratie und Vielfalt (LGCDV) an: Es schließt die Schutzlücke gegenüber der unmittelbaren Landesverwaltung, schafft konkrete, einklagbare Rechte und verankert zugleich Prävention und Beratung.
Wie das LGCDV im Alltag wirkt
Entscheidend ist die Praxis. Wer eine Benachteiligung durch eine Landesbehörde erlebt, soll nicht im Ungefähren bleiben. Das LGCDV schafft erkennbare Anlaufstellen und klare Ansprüche, etwa auf Schadensersatz. Beratung wird nicht als Alibi verstanden, sondern als tragende Säule: Die Landesantidiskriminierungsstelle informiert, dokumentiert und unterstützt. Das senkt Hürden, die viele bisher abhalten. Gleichzeitig fördert das Gesetz interne Abläufe, die fair und transparent sind. Ein Gewinn für Betroffene und Verwaltung.
Landesbehörden im Fokus – Schule, Hochschule, Polizei
Dort, wo staatliche Entscheidungen besonders nah an Menschen heranreichen, braucht es besondere Sorgfalt. Darum richtet das LGCDV den Blick ausdrücklich auf Schule, Hochschule, Polizei und weitere Landesbehörden. Der Anspruch ist klar: „Egal ob in der Hochschule, Schule oder bei der Polizei: Unsere Landesbehörden müssen jederzeit fair, neutral und diskriminierungsfrei arbeiten.“ Das ist Leitlinie und Messlatte zugleich. Wer Verantwortung trägt, erhält Orientierung. Wer Schutz braucht, bekommt eine belastbare Grundlage, um Rechte geltend zu machen.
„Ein echter Meilenstein“ – warum jetzt?
Die Absicherung von Prävention und Beratung ist keine Randnotiz, sondern Kern. Diskriminierung trifft Menschen oft unvorbereitet; sie brauchen Halt und eine Stimme. „Heute ist ein guter Tag für alle, die von Diskriminierung betroffen sind. Das LGCDV ist ein echter Meilenstein für den Schutz vor Diskriminierung und wird über Rheinland-Pfalz hinaus Signalwirkung entfalten“ , stellt Pia Schellhammer fest.