Die Novelle zieht Lehren aus der Ahrtal-Katastrophe und setzt auf Vorsorge, klare Regeln und mehr Natur. Flüsse bekommen wieder Raum: Gewässerrandstreifen werden verbindlicher, in Ufernähe dürfen keine Gegenstände mehr gelagert werden. So werden „Verklausungen“ vermieden – damit ist gemeint, dass Treibgut Durchlässe oder Brücken verstopft und das Wasser aufstaut. Zugleich hilft moderne 3D-Simulation, Gefahren sichtbar zu machen. „Extremwetterereignisse werden in ihrer Häufigkeit, in ihrer Intensität zunehmen“, so Heidbreder. Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen Menschen, Häuser, Infrastruktur und Trinkwasser besser davor geschützt werden.
Was ändert sich konkret?
Gewässerrandstreifen werden landesweit festgelegt – auch innerorts – und bei Bedarf regional verbreitert. Gebiete mit statistisch 100-jährlichem Hochwasser werden gesetzlich als Überschwemmungsgebiete festgehalten. Dort dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Sturzflutgefahrenkarten werden erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Niederschlagswasser soll möglichst nah an dem Ort versickern, an dem der Niederschlag fällt. Kleinere Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen im Wald und auf offener Flur erleichtert das Gesetz, damit viele kleine Projekte schnell Wirkung entfalten.
Warum ist das wichtig für Rheinland-Pfalz?
Die Enquetekommission hat den Fahrplan geliefert, die Gesetzesnovelle übersetzt die wissenschaftlichen Empfehlungen in wirksames Recht. „Wir setzen konkrete Empfehlungen um, geben den Flüssen mehr Raum und schützen uns besser“, so Dr. Lea Heidbreder, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion. Das Ziel ist mehr Klimavorsorge, mehr Natur und mehr Verantwortung. Der Blick nach vorn gehört dazu: Simulationen wie der Hydro-Zwilling zeigen Risiken bis aufs einzelne Haus und bilden eine verbesserte Entscheidungsgrundlage. Anpassung an die Klimafolgen hat Priorität – mit konkreten Regeln, die Kommunen, Anwohnerinnen und Anwohnern helfen.