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Landeswassergesetz: Novelle stärkt Hochwasserschutz

Mit dem Landeswassergesetz modernisiert Rheinland-Pfalz sein Regelwerk, um Hochwasser- und Dürrefolgen besser vorzubeugen und die Wasserressourcen dauerhaft zu sichern. Grundlage sind Empfehlungen der Enquetekommission „Zukunftsstrategien zur Katastrophenvorsorge“ unter dem Vorsitz von Dr. Lea Heidbreder, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Landtagsfraktion. Zentrale Bausteine des Gesetzes sind Gewässerrandstreifen, schneller ausgewiesene Überschwemmungsgebiete und veröffentlichte Sturzflutgefahrenkarten.

Die Novelle zieht Lehren aus der Ahrtal-Katastrophe und setzt auf Vorsorge, klare Regeln und mehr Natur. Flüsse bekommen wieder Raum: Gewässerrandstreifen werden verbindlicher, in Ufernähe dürfen keine Gegenstände mehr gelagert werden. So werden „Verklausungen“ vermieden – damit ist gemeint, dass Treibgut Durchlässe oder Brücken verstopft und das Wasser aufstaut. Zugleich hilft moderne 3D-Simulation, Gefahren sichtbar zu machen. „Extremwetterereignisse werden in ihrer Häufigkeit, in ihrer Intensität zunehmen“, so Heidbreder. Mit den beschlossenen Maßnahmen sollen Menschen, Häuser, Infrastruktur und Trinkwasser besser davor geschützt werden.

Was ändert sich konkret?


Gewässerrandstreifen werden landesweit festgelegt – auch innerorts – und bei Bedarf regional verbreitert. Gebiete mit statistisch 100-jährlichem Hochwasser werden gesetzlich als Überschwemmungsgebiete festgehalten. Dort dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Sturzflutgefahrenkarten werden erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Niederschlagswasser soll möglichst nah an dem Ort versickern, an dem der Niederschlag fällt. Kleinere Rückhalte- und Versickerungsmaßnahmen im Wald und auf offener Flur erleichtert das Gesetz, damit viele kleine Projekte schnell Wirkung entfalten.

Warum ist das wichtig für Rheinland-Pfalz?

Die Enquetekommission hat den Fahrplan geliefert, die Gesetzesnovelle übersetzt die wissenschaftlichen Empfehlungen in wirksames Recht. „Wir setzen konkrete Empfehlungen um, geben den Flüssen mehr Raum und schützen uns besser“, so Dr. Lea Heidbreder, umweltpolitische Sprecherin der GRÜNEN Fraktion. Das Ziel ist mehr Klimavorsorge, mehr Natur und mehr Verantwortung. Der Blick nach vorn gehört dazu: Simulationen wie der Hydro-Zwilling zeigen Risiken bis aufs einzelne Haus und bilden eine verbesserte Entscheidungsgrundlage. Anpassung an die Klimafolgen hat Priorität – mit konkreten Regeln, die Kommunen, Anwohnerinnen und Anwohnern helfen.

FAQ

Die Novelle zieht Konsequenzen aus der Ahrtal-Katastrophe und stärkt den vorbeugenden Hochwasser- und Starkregenschutz. Im Kern geht es um mehr Vorsorge, verbindlichere Regeln und naturbasierte Maßnahmen, damit Menschen, Infrastruktur, Trinkwasser und Gebäude besser geschützt werden.

Gewässerrandstreifen werden landesweit verbindlicher geregelt – ausdrücklich auch innerorts – und können regional verbreitert werden, wenn das fachlich nötig ist. Zusätzlich wird die Lagerung von Gegenständen in Ufernähe eingeschränkt, um „Verklausungen“ zu vermeiden (also das Verstopfen von Durchlässen oder Brücken durch Treibgut, das Wasser aufstaut

Gebiete mit statistisch 100-jährlichem Hochwasser werden gesetzlich als Überschwemmungsgebiete festgehalten. In solchen Bereichen dürfen keine neuen Baugebiete ausgewiesen werden. Ziel ist, Risiken nicht weiter zu erhöhen und Schadenspotenziale von vornherein zu begrenzen.

Sturzflutgefahrenkarten werden erstellt und bei Bedarf aktualisiert. Moderne 3D-Simulationen (z. B. der „Hydro-Zwilling“) sollen Risiken räumlich sehr präzise sichtbar machen – bis auf einzelne Gebäude. Damit erhalten Kommunen und Behörden eine bessere Entscheidungsgrundlage für Planung, Schutzmaßnahmen und Krisenvorsorge.