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Balkonkraftwerke boomen in Rheinland-Pfalz: Leistung seit 2021 um das 92-Fache gestiegen

Rheinland-Pfalz erlebt aktuell einen außergewöhnlichen Ausbau von Balkonkraftwerken. Nach den jüngsten Zahlen des Ministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität sind landesweit bereits 60.905 steckerfertige Solaranlagen mit einer Gesamtleistung von 58,7 Megawatt (MW) in Betrieb.

Diese sogenannten Balkonkraftwerke – offiziell als Steckersolargeräte bezeichnet – ermöglichen es, auch auf kleinem Raum Solarstrom zu erzeugen. Sie sind damit ein leicht zugänglicher Baustein der Energiewende, der insbesondere Mieter:innen und Wohnungseigentümergemeinschaften neue Teilhabemöglichkeiten bietet. 

Die Dynamik ist beeindruckend: Zwischen 2021 und 2024 stieg die Zahl der jährlich zugebauten Anlagen von 489 auf 28.317 – ein Zuwachs um das 58-Fache. Noch deutlicher fällt der Anstieg bei der installierten Leistung aus: von 0,3 MW im Jahr 2021 auf 27,7 MW im Jahr 2024 – ein Plus um das 92-Fache

Entwicklung von Zubau und Gesamtleistung 

Die Landesregierung hat die Entwicklung in einer Übersicht zusammengefasst. Die Daten zeigen, dass sich der Trend auch 2025 fortsetzt: Bereits in den ersten sieben Monaten des Jahres kamen weitere 15.416 Anlagen hinzu. 

Jahr der InbetriebnahmeZubau an AnlagenZubau an Leistung [MW]kumulierte Leistung [MW]
20214890,30,4
20223.2502,32,7
202313.43310,413,2
202428.31727,740,9
2025 (bis 7. Juli)15.41617,958,7
Entwicklung von Zubau und Gesamtleistung 2021–2025

Die Zahlen belegen, dass sich Balkonkraftwerke in Rheinland-Pfalz von einer Nischenlösung zu einem weit verbreiteten Instrument entwickelt haben, um privaten Haushalten eine aktive Rolle in der Energiewende zu ermöglichen. 

Regionale Verteilung: Hohe Dichte im Westerwaldkreis 

Nicht nur die Gesamtzahlen, auch die regionale Verteilung zeigt deutliche Unterschiede. Spitzenreiter ist der Westerwaldkreis mit 23 Anlagen pro 1.000 Einwohner:innen, gefolgt von den Landkreisen Mayen-Koblenz und Bad Dürkheim mit jeweils 20,5 Anlagen pro 1.000 Einwohner:innen. Bei den Städten liegt Landau in der Pfalz vorn. 

Tabelle: Anlagenanzahl und Dichte nach Landkreisen und Städten 

Landkreise / kreisfreie StädteAnlagenanzahlEinwohnerzahl (31.12.2023)Anlagen pro 1.000 EW
Mayen-Koblenz4.45021720,5
Bad Dürkheim2.75013420,5
Altenkirchen (Westerwald)2.56113219,4
Bad Kreuznach3.04416518,5
Bernkastel-Wittlich2.00611317,7
Zweibrücken5883317,6
Rhein-Lahn-Kreis2.19612517,5
Neuwied3.27418917,4
Rhein-Pfalz-Kreis2.65115617,0
Mainz-Bingen3.39020616,4
Südwestpfalz1.4489016,1
Südliche Weinstraße1.80611316,0
Alzey-Worms2.08113115,9
Cochem-Zell9696215,7
Vulkaneifel9326015,7
Birkenfeld1.2268314,8
Rhein-Hunsrück-Kreis1.54610614,5
Kusel1.0037014,4
Trier-Saarburg2.12314914,2
Donnersbergkreis1.0577514,1
Ahrweiler1.66412912,9
Germersheim1.67313212,7
Kaiserslautern (LK)1.27610612,0
Eifelkreis Bitburg-Prüm8061018,0
Landau in der Pfalz7294815,1
Neustadt an der Weinstraße7715314,6
Koblenz1.23211310,9
Worms9168610,6
Trier1.05610410,2
Frankenthal (Pfalz)457489,5
Speyer442508,9
Mainz1.9442248,7
Ludwigshafen am Rhein1.4281768,1
Pirmasens289407,3
Kaiserslautern (Stadt)5171015,1
Anlagenanzahl und Dichte nach Landkreisen und kreisfreien Städten

Die Zahlen machen deutlich: Sowohl ländliche Regionen als auch Städte setzen zunehmend auf Balkonkraftwerke, wobei die Installationsdichte in kleineren Landkreisen häufig höher liegt als in den großen Zentren. 

Gesetzliche Erleichterungen durch das Solarpaket I 

Ein wesentlicher Grund für den starken Zubau ist das Solarpaket I des Bundes, das 2024 beschlossen wurde. Es enthält mehrere Maßnahmen, die den Anschluss und Betrieb von Balkonkraftwerken vereinfachen: 

  • Registrierung nur im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur erforderlich 

  • Keine Anmeldung beim Netzbetreiber mehr nötig 

  • Keine Einstufung als Bauprodukt im bauordnungsrechtlichen Sinn 

  • Einführung einer Übergangsregelung für Ferraris-Zähler 

  • Erleichterungen bei Kombination mit größeren PV-Anlagen 

  • Rechtlicher Anspruch für Mieter:innen auf Nutzung 

  • Aufnahme in das Wohnungseigentumsgesetz als privilegierte Maßnahme 

Die derzeitige Leistungsgrenze von 600 Watt soll nach Anpassung der VDE-Norm auf 800 Watt steigen. Langfristig werden sogar bis zu 2.000 Watt je Wohneinheit möglich sein. 

Förderprogramme des Landes 

In Rheinland-Pfalz wird die Installation von Balkonkraftwerken über kommunale Förderprogramme unterstützt. Über das Landesgesetz zur Ausführung des Kommunalen Investitionsprogramms Klimaschutz und Innovation wurden bisher 32 Projekte mit einer Summe von 3.209.964,17 Euro bewilligt. Diese Mittel fließen an Verbandsgemeinden, Landkreise und kreisfreie Städte, die wiederum Zuwendungen an Privatpersonen vergeben. 

Zudem finanziert das Land die SolarOffensive II des BUND Rheinland-Pfalz. Diese Kampagne informiert Bürger:innen über technische Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen für PV-Anlagen und Balkonkraftwerke. 

Bedeutung für die Energiewende 

Die Landesregierung bewertet Balkonkraftwerke als wichtigen Beitrag zur Energiewende. Sie ermöglichen Bürger:innen, insbesondere im urbanen Raum, eine direkte Beteiligung an der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien und tragen zur Kostensenkung bei. Neben der direkten Stromproduktion leisten sie auch einen Beitrag zur gesellschaftlichen Akzeptanz größerer Energieprojekte wie PV-Freiflächenanlagen oder Windparks. 

Fazit 

Fabian Ehmann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN), der die Anfrage an die Landesregierung gestellt hatte, fasst zusammen: „Seit 2021 hat sich die Leistung der Balkonkraftwerke in Rheinland-Pfalz um das 92-Fache vervielfacht. Das ist eine sagenhafte Entwicklung, die maßgeblich durch die rechtliche Vereinfachung durch die GRÜNEN in der Bundesregierung angestoßen wurde. Balkonkraftwerke gelten nicht mehr als Bauprodukte - deshalb sind auch keine Genehmigungen oder Anmeldungen beim Netzbetreiber mehr notwendig. Einfach die Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren, und los geht’s. Auch Mieterinnen und Mieter haben dank der Änderungen übrigens einen gesetzlichen Anspruch darauf, ein Balkonkraftwerk installieren zu dürfen. Vermieter dürfen das nicht mehr pauschal verbieten. Alle können nun ihren persönlichen Beitrag zur Energiewende leisten. Damit haben wir GRÜNEN in der Bundesregierung ordentlich entbürokratisiert und gleichzeitig der Energiewende zu einem weiteren Schub verholfen.“ 

FAQ

In Rheinland-Pfalz sind aktuell 60.905 Balkonkraftwerke mit einer installierten Gesamtleistung von 58,7 Megawatt (MW) in Betrieb.

Zwischen 2021 und 2024 ist die installierte Jahresleistung um das 92-Fache gestiegen – von 0,3 MW auf 27,7 MW.

Der Westerwaldkreis liegt mit 23 Balkonkraftwerken pro 1.000 Einwohner:innen an der Spitze, gefolgt von Mayen-Koblenz und Bad Dürkheim mit jeweils 20,5.

Unter den kreisfreien Städten führt Landau in der Pfalz mit 15,1 Balkonkraftwerken pro 1.000 Einwohner:innen, dicht gefolgt von Neustadt an der Weinstraße mit 14,6.

Das Solarpaket I von 2024 brachte entscheidende Vereinfachungen: keine Netzbetreiber-Anmeldung, Registrierung nur im Marktstammdatenregister, Privilegierung im Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie die geplante Anhebung der Leistungsgrenze.